Ad-hoc Meldung in Anlehnung an §15 WpHG: Entwicklung Jahresergebnis 2012
Auf der Basis der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2012 weist die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Konzernergebnis vor Steuern von -4 Mio. Euro aus.
Daher wird das bisher erwartete positive Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2012 nicht erreicht werden können.
Den vollständigen Jahres- und Konzernabschluss mit den Details zur Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2012 wird die Gesellschaft in der zweiten Maihälfte 2013 veröffentlichen.
ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Freiverkehr in Frankfurt (Entry Standard) und Hamburg (Mittelstandsbörse Deutschland) sowie Berlin
Daher wird das bisher erwartete positive Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2012 nicht erreicht werden können.
Den vollständigen Jahres- und Konzernabschluss mit den Details zur Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2012 wird die Gesellschaft in der zweiten Maihälfte 2013 veröffentlichen.
ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Freiverkehr in Frankfurt (Entry Standard) und Hamburg (Mittelstandsbörse Deutschland) sowie Berlin
Ad-hoc Meldung nach § 15 WpHG: Änderung des Börsensegments
ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Änderung des Börsensegments
Vorstand beschließt Wechsel vom regulierten Markt in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
Hamburg, 27. Juli 2010 – Der Vorstand der ADM Hamburg Aktiengesellschaft (WKN 726900; ISIN: DE 0007269003) hat mit heutigem Datum mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, einen Wechsel der Börsennotierung der Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft vom regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und vom regulierten Markt der Börse Berlin in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zu vollziehen. Derzeit werden die Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft neben der Notierung im regulierten Markt in Hamburg und in Berlin zusätzlich bereits im (einfachen) Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einschließlich XETRA gehandelt.
Zur Durchführung des beschlossenen Wechsels der Börsennotierung wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bei der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg sowie bei der Börse Berlin jeweils einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft zum regulierten Markt mit der Maßgabe stellen, dass diese Aktien mit Wirksamwerden des jeweiligen Widerrufs in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einbezogen werden. Die entsprechenden Anträge wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft zeitnah einreichen, wobei die ADM Hamburg Aktiengesellschaft – vorbehaltlich der jeweiligen Ermessensentscheidungen der beteiligten Börsen – ein Wirksamwerden dieses Segmentwechsels im Laufe des Septembers 2010 anstreben wird.
Mit dem Rückzug vom regulierten Markt beabsichtigt die ADM Hamburg Aktiengesellschaft eine Reduktion des zunehmenden Kosten- und verwaltungstechnischen Aufwands für die Börsennotierung und die Rechnungslegung. Durch die Börsennotierung im Freiverkehr (Open Market), Entry Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr, Premium Capital Port, der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg will die ADM Hamburg Aktiengesellschaft weiterhin im Interesse der Aktionäre einen effizienten Handel und damit letztlich die Verkehrsfähigkeit ihrer Aktien gewährleisten. Darüber hinaus stellt die Einbeziehung in den Entry Standard sowie in den Premium Capital Port sicher, dass im Interesse der Anleger Transparenz- und Publizitätsstandards gewährleistet werden, die über das im gewöhnlichen Freiverkehr übliche Maß hinausgehen. Der Entry Standard und der Premium Capital Port ermöglichen schließlich die Nutzung der Börse in ihren Kernfunktionen, nämlich als Handelsplattform und Preisfindungsinstanz. Nach den Erfahrungen im regulierten Markt erscheinen der Entry Standard und der Premium Capital Port für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft insgesamt effizienter als der regulierte Markt.
ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Vorstand beschließt Wechsel vom regulierten Markt in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
Hamburg, 27. Juli 2010 – Der Vorstand der ADM Hamburg Aktiengesellschaft (WKN 726900; ISIN: DE 0007269003) hat mit heutigem Datum mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, einen Wechsel der Börsennotierung der Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft vom regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und vom regulierten Markt der Börse Berlin in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zu vollziehen. Derzeit werden die Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft neben der Notierung im regulierten Markt in Hamburg und in Berlin zusätzlich bereits im (einfachen) Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einschließlich XETRA gehandelt.
Zur Durchführung des beschlossenen Wechsels der Börsennotierung wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bei der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg sowie bei der Börse Berlin jeweils einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der ADM Hamburg Aktiengesellschaft zum regulierten Markt mit der Maßgabe stellen, dass diese Aktien mit Wirksamwerden des jeweiligen Widerrufs in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den Premium Capital Port des Freiverkehrs der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einbezogen werden. Die entsprechenden Anträge wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft zeitnah einreichen, wobei die ADM Hamburg Aktiengesellschaft – vorbehaltlich der jeweiligen Ermessensentscheidungen der beteiligten Börsen – ein Wirksamwerden dieses Segmentwechsels im Laufe des Septembers 2010 anstreben wird.
Mit dem Rückzug vom regulierten Markt beabsichtigt die ADM Hamburg Aktiengesellschaft eine Reduktion des zunehmenden Kosten- und verwaltungstechnischen Aufwands für die Börsennotierung und die Rechnungslegung. Durch die Börsennotierung im Freiverkehr (Open Market), Entry Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr, Premium Capital Port, der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg will die ADM Hamburg Aktiengesellschaft weiterhin im Interesse der Aktionäre einen effizienten Handel und damit letztlich die Verkehrsfähigkeit ihrer Aktien gewährleisten. Darüber hinaus stellt die Einbeziehung in den Entry Standard sowie in den Premium Capital Port sicher, dass im Interesse der Anleger Transparenz- und Publizitätsstandards gewährleistet werden, die über das im gewöhnlichen Freiverkehr übliche Maß hinausgehen. Der Entry Standard und der Premium Capital Port ermöglichen schließlich die Nutzung der Börse in ihren Kernfunktionen, nämlich als Handelsplattform und Preisfindungsinstanz. Nach den Erfahrungen im regulierten Markt erscheinen der Entry Standard und der Premium Capital Port für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft insgesamt effizienter als der regulierte Markt.
ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Ad-hoc Meldung nach § 15 WpHG: Umstrukturierung im Konzern
Vorstand und Aufsichtsrat der ADM Hamburg Aktiengesellschaft haben heute beschlossen, die Silo Rothensee GmbH & Co. KG durch Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin ADM Rothensee Beteiligungsgesellschaft mbH aufzulösen. Mit Auflösung der Silo Rothensee GmbH & Co. KG wächst das gesamte Vermögen der Silo Rothensee GmbH & Co. KG auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft an.
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist sowohl Kommanditistin der Silo Rothensee GmbH & Co. KG als auch alleinige Gesellschafterin der ADM Rothensee Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Auflösung erfolgt zum 31. Juli 2010, 24:00 Uhr / 1. August 2010, 0:00 Uhr.
Mit der Auflösung und Anwachsung der Silo Rothensee GmbH & Co. KG auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden wesentliche Teile der Ölsaatenverarbeitung [NB: Übersetzung "Oilseed processing"] zurückgeführt und die Unternehmensstruktur der ADM Hamburg Aktiengesellschaft vereinfacht.
ADM Hamburg AG
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist sowohl Kommanditistin der Silo Rothensee GmbH & Co. KG als auch alleinige Gesellschafterin der ADM Rothensee Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Auflösung erfolgt zum 31. Juli 2010, 24:00 Uhr / 1. August 2010, 0:00 Uhr.
Mit der Auflösung und Anwachsung der Silo Rothensee GmbH & Co. KG auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden wesentliche Teile der Ölsaatenverarbeitung [NB: Übersetzung "Oilseed processing"] zurückgeführt und die Unternehmensstruktur der ADM Hamburg Aktiengesellschaft vereinfacht.
ADM Hamburg AG
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Ad-hoc Meldung nach § 15 WpHG
Neustrukturierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Hamburg, 28. November 2007 – Im Zuge der Umstellung der internationalen Geschäftsaktivitäten der ADM-Gruppe haben Vorstand und Aufsichtsrat der ADM Hamburg Aktiengesellschaft heute eine Neustrukturierung der Geschäftsaktivitäten beschlossen, im Rahmen derer Teile des operativen Geschäftsbetriebs Hamburg in die Silo Rothensee GmbH & Co. KG, Magdeburg, deren sämtliche Anteile von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehalten werden, eingebracht und übertragen werden. Die Neustrukturierung soll mit Wirkung zum 1. Dezember 2007, 00:00 Uhr, erfolgen. Von der Neustrukturierung nicht umfasst sind insbesondere der Geschäftsbetrieb Leer, sämtliche von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehaltenen Grundstücke einschließlich wesentlicher Bestandteile sowie sämtliche von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehaltenen Beteiligungen. Im Rahmen der Neustrukturierung wird die Silo Rothensee GmbH & Co. KG die gegenwärtig von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft geführten Verarbeitungsaktivitäten, mit den vorstehend dargestellten Ausnahmen, fortführen, einschließlich des Abschlusses von neuen Vereinbarungen hinsichtlich der Verarbeitung für andere internationale Gesellschaften der ADM-Gruppe. Die Neustrukturierung soll zur Hebung von Synergien und zur nachhaltigen Senkung von Produktionskosten führen.
ADM Hamburg AG (vormals Oelmühle Hamburg AG)
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Hamburg, 28. November 2007 – Im Zuge der Umstellung der internationalen Geschäftsaktivitäten der ADM-Gruppe haben Vorstand und Aufsichtsrat der ADM Hamburg Aktiengesellschaft heute eine Neustrukturierung der Geschäftsaktivitäten beschlossen, im Rahmen derer Teile des operativen Geschäftsbetriebs Hamburg in die Silo Rothensee GmbH & Co. KG, Magdeburg, deren sämtliche Anteile von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehalten werden, eingebracht und übertragen werden. Die Neustrukturierung soll mit Wirkung zum 1. Dezember 2007, 00:00 Uhr, erfolgen. Von der Neustrukturierung nicht umfasst sind insbesondere der Geschäftsbetrieb Leer, sämtliche von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehaltenen Grundstücke einschließlich wesentlicher Bestandteile sowie sämtliche von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft gehaltenen Beteiligungen. Im Rahmen der Neustrukturierung wird die Silo Rothensee GmbH & Co. KG die gegenwärtig von der ADM Hamburg Aktiengesellschaft geführten Verarbeitungsaktivitäten, mit den vorstehend dargestellten Ausnahmen, fortführen, einschließlich des Abschlusses von neuen Vereinbarungen hinsichtlich der Verarbeitung für andere internationale Gesellschaften der ADM-Gruppe. Die Neustrukturierung soll zur Hebung von Synergien und zur nachhaltigen Senkung von Produktionskosten führen.
ADM Hamburg AG (vormals Oelmühle Hamburg AG)
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr XETRA und Frankfurt
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
ADM Hamburg AG: Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Spruchverfahren
Die ADM Hamburg AG hat entschieden, keine Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom
03. Aprill 2007 einzulegen, in dem das Gericht auf der Basis eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens als angemessene Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 16,13 (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 50 DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzichen Tarifs sowie als angemessene Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 219,36 je Aktie im Nennbetrag von 50 DM zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung festgesetzt hat. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen ADM Hamburg AG (vormals firmierend unter Oelmühle Hamburg AG) vom
04. Juli 1996 sieht bislang eine Ausgleichszahlung von umgerechnet EUR 5,22 je Aktie und einen Abfindungsbetrag von umgerechnet EUR 107,37 je Aktie vor. Die Gerichtsentscheidung betrifft 84.307 Aktien, von denen 48.203 Aktien vormals außenstehenden Aktionären und 36.104 Aktien gegenwärtig außenstehenden Aktionären zuzuordnen sind. Die ADM Hamburg AG hat für den gerichtlichen Beschluss Rechtskraftzeugnis beantragt.
03. Aprill 2007 einzulegen, in dem das Gericht auf der Basis eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens als angemessene Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 16,13 (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 50 DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzichen Tarifs sowie als angemessene Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 219,36 je Aktie im Nennbetrag von 50 DM zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung festgesetzt hat. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen ADM Hamburg AG (vormals firmierend unter Oelmühle Hamburg AG) vom
04. Juli 1996 sieht bislang eine Ausgleichszahlung von umgerechnet EUR 5,22 je Aktie und einen Abfindungsbetrag von umgerechnet EUR 107,37 je Aktie vor. Die Gerichtsentscheidung betrifft 84.307 Aktien, von denen 48.203 Aktien vormals außenstehenden Aktionären und 36.104 Aktien gegenwärtig außenstehenden Aktionären zuzuordnen sind. Die ADM Hamburg AG hat für den gerichtlichen Beschluss Rechtskraftzeugnis beantragt.
ADM Hamburg AG (vormals Oelmühle Hamburg AG)
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in XETRA und Frankfurt
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in XETRA und Frankfurt

